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Die Parkhaus-Geständnisse – Sternwarte Urania
Im Sommer 1991 wurde eine 29-jährige Frau im Urania-Parkhaus unter diesem Sternwartenturm erstochen; sieben Jahre später gestand eine inhaftierte Brandstifterin, die nur als Caroline H. bekannt ist, und erhielt lebenslänglich, widerrief dann jedes Wort und beteuert bis heute, niemanden getötet zu haben.
Über diesen Ort
Der schlanke Turm mit der silbernen Kuppel ist die Sternwarte Urania, die 1907 als erste Volkssternwarte der Schweiz und erstes Betongebäude Zürichs eröffnet wurde – ausgestattet mit einem 12 Tonnen schweren Carl-Zeiss-Teleskop, das Besuchern nach wie vor den Mond zeigt. Gleich die Uraniastrasse hinunter führt ein in den Lindenhofhügel gehauener Eingang in das Urania-Parkhaus, den Schauplatz eines der verstörendsten Fälle Zürichs. Im Sommer 1991 wurde dort eine 29-jährige Frau auf dem Weg zu ihrem Auto erstochen; mangels Zeugen und verwertbarer Spuren verliefen die Ermittlungen im Sande. Im August 1998 berichtete eine junge Frau, die wegen rund vierzig Brandanschlägen in der Zentralschweiz im Verhör saß, von Alpträumen über blutige Messerangriffe. Anschliessend gestand sie diesen Mord sowie einen zweiten im Chinagarten im Jahr 1997. Im Jahr 1991 war sie erst 18 Jahre alt gewesen. Das Zürcher Obergericht verurteilte sie am 18. Dezember 2001 zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung, obwohl fast nichts ausser ihren eigenen Worten sie mit den beiden Tatorten verband. 2004 zog sie ihre Geständnisse zurück, und sie beteuert bis heute, zwar viele Straftaten begangen zu haben, aber keine Tötungsdelikte. Überführte Mörderin oder falsches Geständnis? Das Gericht hat gesprochen, doch die Frage ist nie ganz verschwunden.
Wissenswertes
- 1991 Jahr — Eine 29-jährige Frau wurde im Urania-Parkhaus auf dem Weg zu ihrem Auto erstochen; der Fall blieb sieben Jahre lang ungelöst.
- 40 Brände — Rund vierzig Brandanschläge in der Zentralschweiz brachten Caroline H. in Haft, wo sie 1998 zwei Tötungsdelikte gestand.
- 2004 Jahr — Das Jahr, in dem sie die Geständnisse widerrief, die zu ihrer Verurteilung führten; sie gibt weiterhin an, viele Straftaten begangen zu haben, aber keine Tötungsdelikte.